Unwetterschäden nehmen zu
Das Wetter spielt verrückt – Unwetterschäden nehmen zu!
Spuren der Verwüstung in Teilen Österreichs nach den starken Unwettern der letzten Tage. Egal ob demolierte Autos, überschwemmte Häuser oder abgetragene Dächer – welche Versicherung für welchen Schaden aufkommt haben wir kurz für Sie zusammengefasst.
Sturmschäden am und im Haus
Grundsätzlich spricht man ab 60 km/h Windgeschwindigkeit von einem Sturm, und wird durch so einen Sturm das Dach meines Hauses abgedeckt, oder ein Baum fällt auf mein Haus und beschädigt die Fassade, so sind diese Schäden in der Sturmschadenversicherung gedeckt. Diese ist Bestandteil der meisten Eigenheimversicherungen. Kommt es jedoch in weitere Folge zu einem Schaden an meinem Wohnungsinhalt z.B. durch das eintretende Regenwasser durch das abgedeckte Dach, so ist dieser Schaden grundsätzlich durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Gehen Fenster zu Bruch, kommt auch die Haushaltsversicherung dafür auf.
Besteht nur eine normale KFZ Haftpflichtversicherung, so muss ich den Schaden am KFZ selbst tragen. Nur durch eine bestehende Voll- oder Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Naturgewalten (Hagel, Überschwemmung, Sturm) gedeckt. Fällt also ein entwurzelter Baum oder ein Dachziegel auf mein geparktes Fahrzeug, so wird dieser Schaden durch die Kaskoversicherung ersetzt. Mögliche Selbstbehalte werden von der Entschädigungssumme abgezogen! Sinnvoll ist auf jedem Fall die Zusatzdeckung „Grobe Fahrlässigkeit“, darunter fällt z. B. das Abstellen des Autos an einer gefährdeten Stelle, wie z. B unter einem offensichtlich morschen Baum oder unter einem windschiefen Dach.
Pflichten der Versicherungsnehmer
Neben der unverzüglichen Schadensmeldung an den Versicherer muss jeder Versicherungsnehmer den sogenannten Obliegenheiten nachkommen. Hierzu zählt unter anderem die Erhaltungspflicht, darunter fällt z.B. das Fällen von morschen Bäumen oder das befestigen lockerer Dachziegel. Wird dem Versicherungsnehmer nachgewiesen seinen Erhaltungspflichten nicht nachgekommen zu sein, verliert er den Versicherungsschutz. Weiters zählt die Schadensminderung zu den Pflichten des Versicherungsnehmers. Schadensminderung bedeutet, dass die Folgen von Schäden so gering wie möglich gehalten werden müssen. Ist beispielsweise die Hälfte meines Daches abgetragen, bin ich verpflichtet das entstandene Loch abzudecken (damit ist auch die Beauftragung von Professionisten gemeint) um das Hausinnere vor weiteren Regenfällen zu schützen. Solche provisorischen Notreparaturen werden ebenfalls vom Versicherer übernommen. Die Dokumentation der Schadenminderung mit Fotos ist hier zu empfehlen.
Unser Tipp:
Die Deckungsumfänge sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, es lohnt sich deshalb den eigenen Versicherungsvertrag genau durchzusehen – Brauchen Sie Hilfe? – Wir beraten Sie gerne!