Sommerreifen
Gibt es eine Sommerreifenpflicht?
Meteorologen sind sich einig: Nach dem Minisommer kommt der Winter noch mal zurück! Auch wenn dies alle Jahre wieder passiert, die Sommerreifen montieren doch alle bis spätestens 15. April.
Es ist jedes Jahr das gleiche Bild. Ein paar wunderschöne warme Frühlingstage und man sieht wirklich jeden beim Aufziehen der Sommerreifen. Es ist als ob irgendeine geheime Botschaft sagen würde: „Bis am 15. April müsst ihr alle umgesteckt haben!“ Der Gesetzgeber meinte diese Fristen aber ein wenig anders.
Es gibt keine Sommerreifen-Pflicht!
Auch der schönste Blitzfrühling oder Minisommer im März oder April ist schnell zu Ende und weicht meist einer langen Schlechtwetter- Periode – das sollte jedem Erwachsenen Menschen klar sein! Oft dauert es dann oft bis Juni bis man einen echten Sommer erwarten kann.
Bei uns hier in den Voralpen kann es vor allem bei entsprechender Seehöhe noch etliche frostige Zeiten geben. Dies wird zum Ärgernis nicht nur von den meisten Autofahrern sondern auch von den Landwirten. Die meisten, weil etwa Geländewagen-Fahrer wie wir ohnehin meistens recht griffige Allwetter oder gar Winter-Taugliche Reifen drauf haben.
Das Wetter hält sich nicht an die gesetzlichen Fristen!
Am 15. April endet zwar die gesetzliche Winterausrüstungspflicht, aufgrund der aktuellen Witterung und den unvorhersehbaren Umschwüngen empfiehlt der ÖAMTC aber, die Winterreifen noch einige Tage am Auto zu lassen.
ÖAMTC- Chefjurist Martin Hoffer bringt es auf den Punkt: Die Vorschrift ersetzt nicht die Vernunft. Es heißt nicht, nur weil die Winterreifenpflicht vorbei ist, dass es automatisch Zeit für Sommerreifen ist. Die Fahrzeuge müssen auch jetzt den Verhältnissen entsprechend ausgerüstet sein. Sind sie das nicht, drohen nach Unfällen Schadenersatzforderungen und strafrechtliche Konsequenzen. Weiters kann es auch passieren, dass sogar die eigene Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit einer Versicherungsleistung widerspricht. (hier wäre es sinnvoll, sich mit ihrem Versicherungsberater kurzzuschließen, ob im Falle eines Falles man die grobe Fahrlässigkeit mitversichert hat)
Vom 01. November bis 15 April gilt die österreichische Winterreifenpflicht. In dieser Zeit können Beamte der Exekutive bei winterlichen Verhältnissen Lenker strafen, welche nicht mit Winterreifen unterwegs sind. Je nach Grad der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, können bei einem Verstoß Verwaltungsstrafen bis 5000 Euro verhängt werden. Im Normalfall sind es bei erstmaliger Begehung rund 50 Euro.