Schiunfall vor Gericht
Ein tödlicher Schiunfall von 2011 beschäftigt fast 5 Jahre lang die heimischen Gerichte
2011 kommt der ortskundige Schifahrer in einer starken Kurve zu Sturz, rutscht über den talseitigen Pistenrad hinaus, prallt gegen eine Baumgruppe und erleidet tödliche Kopfverletzungen. Die Hinterbliebenen klagen auf Schadenersatz.
Teilschuld für Schifahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit
Nun im Jänner 2016 hat der Oberste Gerichtshof entschieden: sowohl den Pistenbetreiber als auch den verunglückten Schifahrer trifft zu gleichen Teilen die Schuld. Durch die nicht angepasste überhöhte Geschwindigkeit des Verunglückten sowie durch die mangelnde Sicherung der Unfallstelle ist es zum tödlichen Unfall gekommen berichtet das Versicherungsjournal in der gestrigen Ausgabe.
Den ganzen Artikel finden Sie HIER.