Schäden durch Unwetter am Auto: wer zahlt?
Naturkatastrophen gehören zum Alltag, doch wer kommt für den Schaden auf? Was für eine Versicherung soll gewählt werden?
Überflutete Straßenteile, herabstürzende Äste oder zusammenbrechende Gerüste sorgen immer wieder für Schäden am Kraftfahrzeug. Doch wer bezahlt solche Umstände durch Hagel, Wasser und Sturm?
Bei Voll- oder Teilkasko
Durch Naturgewalten, wie Hagel, Sturm oder Überschwemmungen, verursachte Schäden sind bei Voll- oder Teilkasko gedeckt. Oft übernimmt die Werkstatt auch die anfallenden Reparatur- bzw. Abschleppkosten.
Je nach Vertrag sind oft Selbstbehalte in verschiedener Höhe vereinbart. Man kann aber diese Selbstbehalte bei Naturgewalten auch ausschließen.
Das Versicherungsunternehmen kann die Auszahlung jedoch wegen „grob fahrlässigen Herbeiführens eines Versicherungsfalles“ ablehnen. Zum Beispiel wenn das Auto offensichtlich unter einem gebrechlichen Baum geparkt war. Parkt man das Auto während eines Gewitters an einer Stelle, wo sich bereits Wassermengen angesammelt haben, kann der Schaden auch durchaus von der Versicherung abgelehnt werden.
Wird man jedoch vom Unwetter überrascht oder konnte man sein KFZ nicht aus der Gefahrenzone entfernen, sieht die Lage anders aus.
Bei Haftpflichtversicherung
Die Versicherung zahlt nichts, wenn das haftpflichtversicherte Kraftfahrzeug durch ein Unwetter zu Schaden kommt.
Wird der Schaden durch einen Dritten verursacht, kann es sein, dass derjenige für den verursachten Schaden haftet. Zum Beispiel: Eine Baufirma hat ein Gerüst mangelhaft montiert oder lose Dachziegel fallen auf ein parkendes Auto. Hier könnte der Grundstücksbesitzer haften.
Falls am KFZ ein Schaden durch einen Baum am Straßenrand geschieht, haftet hierfür der Straßenerhalter, also eine Gemeinde oder ein Bundesland. Hierbei muss jedoch wiederum grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Sollte man nach einem Gewitter Schäden feststellen, ist es wichtig sofort alles mit Fotos zu dokumentieren und den Schaden der Versicherung zu melden. Ist ein Dritter in dem Fall verwickelt, sind Zeugen von großer Bedeutung.
Ein KFZ darf nicht mehr gestartet werden, wenn es durch ein Hochwasser beschädigt wurde. Dabei kann nämlich die Versicherung aussteigen. Wasser oder Sand in den Bremsen könne sich erst Monate später bemerkbar machen, darum unbedingt das Auto nach dem Unwetter überprüfen lassen.
Grundsätzlich gilt: Bei Unwetterwarnungen das Kraftfahrzeug an sichere Stelle parken!