Rote Kennzeichentafel? Normale Kennzeichentafel?
Was ist erlaubt? – Die Bestimmungen in den Nachbarsländern Österreichs.
Oft verdecken die Fahrradhalterungen, welche am Heck des PKW auf der Anhängerkupplung montiert werden, die hintere Kennzeichentafel.
Österreich:
Gemäß § 49 Abs 8 KFG ist es zulässig, eine rote Kennzeichentafel mit dem Kennzeichen des Zugfahrzeuges auf dem Fahrradträger anzubringen, um das Umstecken der hinteren, weißen Kennzeichentafel zu vermeiden. Eine Verpflichtung dazu besteht jedoch nicht. Die rote Kennzeichentafel kann auf freiwilliger Basis verwendet werden, die weiße Kennzeichentafel des Fahrzeuges darf immer verwendet werden.
Wichtig ist zu beachten, dass die Beleuchtung des Fahrzeuges – weder in Österreich noch im Ausland – nicht verdeckt werden darf, außer der Fahrradträger verfügt über die entsprechenden Beleuchtungseinrichtungen.
Ausgewählte Nachbarländer:
Die in Österreich verwendeten roten Kennzeichentafeln sind in Deutschland NICHT zulässig. Daher muss das normale weiße Kennzeichen direkt an der Fahrradhalterung montiert werden.
Im Nachbarland Schweiz gibt es keine roten Kennzeichentafeln, sie werden jedoch akzeptiert, sofern sie das korrekte Kennzeichen ausweisen. Bei der Benutzung von Fahrradträgern ist allgemein darauf zu achten, dass weder die Beleuchtungsvorrichtungen noch die rote Tafel noch das Landeszeichen verdeckt sind. Die rote Tafel muss gut lesbar und beleuchtet sein. Das Fahrzeug darf die Ladung nicht mehr als 20 cm pro Seite überragen und die Gesamtbreite von 2 m nicht übersteigen. Falls die Ladung die Sicht hemmt, müssen außen Rückspiegeln angebracht werden, damit der Fahrer die Fahrbahn seitlich und mindestens 100 m nach hinten sehen kann. Zubehörteile wie Gepäckträger, Schiträger, o. Ä., dürfen in Fahrtrichtung keine Spitzen oder scharfen Kanten aufweisen.
Wie in Deutschland sind auch in der Slowakei die roten Kennzeichentafeln NICHT zulässig. Erlaubt ist es jedoch, das Originalkennzeichen auf einen dazu ausgerüsteten Fahrradhalter anzubringen, sofern es ansonsten nicht sichtbar wäre. Natürlich ist auf ausreichende Beleuchtung zu achten. Weiters müssen auch die Brems-, Blinklichter und dergleichen sichtbar sein, bzw. der Fahrradträger muss über diese Funktionen verfügen.
Ebenfalls NICHT erlaubt sind die roten Kennzeichentafeln in Tschechien. Kennzeichen dürfen auf Fahrradträger jedoch montiert werden, die eine dafür vorgesehene Halterung haben.
In Ungarn ist das Anbringen einer roten Tafel am Fahrradhalter NICHT erlaubt. Dass das Kennzeichen deutlich sichtbar bleibt, muss die Fahrradhalterung dementsprechend angebracht werden. Erlaubt ist es jedoch, das weiße Kennzeichen direkt an der Fahrradhalterung zu montieren.
In Slowenien sind rote Tafeln unbekannt. Auf dem Fahrradträger müssen das Kennzeichen und die vorgeschriebenen Reflektoren angebracht werden und das Kennzeichen darf nicht verbogen, deformiert, unleserlich oder verdeckt sein. Nachdem die rote Tafel unbekannt ist, ist es ratsam, die originale hintere Tafel umzustecken.
In Kroatien ist eine dritte Kennzeichntafel, welche in Österreich ausgegeben wurde, von den Behörden der Republik anzuerkennen. Die Kennzeichentafel und das internationale Unterscheidungskennzeichen müssen so angebracht sein, dass sie gut sichtbar sind, nicht beschädigt werden können, keinen Inhalt, der nicht vorgeschrieben ist, beinhalten dürfen. Andernfalls kann eine Geldstrafe die Folge sein in der Höhe von 5000 bis 15.000 Kuna, das sind umgerechnet 660 – 2.000 Euro). Es empfiehlt sich auch hier das Umstecken der originalen hinteren Kennzeichentafel.
Anerkannt wird die rote Kennzeichentafel in Italien. Allgemein ist aber zu beachten, dass überhängende Ladung nicht mehr als 3/10 der Wagenlänge hinaushängen darf. Außerdem muss die überhängende Ladung durch eine 50×50 cm große rote Tafel mit reflektierenden weißen diagonalen Streifen gekennzeichnet sein.