Reiseversicherung
Die Haupturlaubszeit ist bereits voll im Gange – haben Sie sich auch Gedanken über eine Reiseversicherung gemacht?
Bei einem KomplettSchutz der europäischen Reiseversicherung (Partner der Firma ProVers) handelt es sich um eine Reiseversicherung und Reisestornoversicherung für eine Reise/Urlaub.
Diese ist ganz einfach online abzuschließen: im Beitrag nachfolgend finden Sie den Link dazu.
Was ist versichert?
Versichert ist der Nichtantritt oder der Abbruch der Reise aus verschiedensten Gründen. Diese können sein: unerwartete schwere Erkrankung oder Körperverletzung, Tod, Schwangerschaft, bedeutender Sachschaden am Wohnsitz infolge einer Sturms oder dergleichen. Bei Nichtantritt ersetzt die europäische Reiseversicherung (kurz in Folge ER) die vertraglich geschuldeten Stornokosten bis zum versicherten Reisepreis. Bei Reiseabbruch ersetzt die ER die nicht genutzten Reiseleistungen bis zum versicherten Reisepreis und die zusätzlichen Rückreisekosten.
Reisegepäck- Versicherung
Versichert ist die Beschädigung oder das Abhandenkommen des Reisegepäcks, hierzu ersetzt die ER den Neuwert im Einzeltarif bis € 3.500,00 und im Familientarif bis € 7.000,00.
Bei verspäteter Gepäcksausfolgung am Reiseziel ersetzt die ER die Ausgaben für dringend notwendige Ersatzkäufe abhängig von der Dauer der Gepäcksverspätung im Einzeltarif bis € 750,00 und im Familientarif bis € 1.500,00.
Suche und Bergung
Bei Unfall,- Berg- oder Seenot werden die Such- und Bergungskosten bis € 80.000,00 ersetzt.
Reisekranken- Versicherung
Versichert sind akute Erkrankungen oder Unfälle während der Reise im Ausland. Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bis € 1.000.000,– im Ausland werden ersetzt. Bei medizinischer Notwendigkeit wird der Heimtransport organisiert und die anfallenden Kosten übernommen.
Reiseprivathaftpflicht- Versicherung
Versichert sind die Erfüllung berechtigter oder die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche wegen eines als Privatperson verursachten Sach- und Personenschadens pauschal bis € 750.000,00.
Was ist nicht versichert?
Nicht versichert sind vorsätzlich oder grob fahrlässige Handlungen der versicherten Person. Außerdem ist ebenfalls nicht versichert, wenn trotz Reisewarnungen die Reise trotzdem angetreten wird. Erhebliche Beeinträchtigungen durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente sind auch nicht versicherbar.
Reisestorno- und Reiseabbuch- Versicherung
Nicht versichert ist, wenn der Reisestorno- oder Reiseabbruchgrund bereits vorgelegen hat oder voraussehbar gewesen ist.
Reisegepäck- Versicherung
Selbstverschuldete Ereignisse, Beschädigungen bei Benutzung und Gegenstände, die der Berufsausübung dienen sind nicht mitversichert.
Reisekranken- Versicherung
In der Reisekrankenversicherung sind absehbare Verschlechterungen und planmäßige Behandlungen bestehender Erkrankungen nicht mitversichert. Weiters sind Behandlungen, die ausschließlicher oder teilweiser Grund für den Reiseantritt sind, ebenfalls nicht mitversichert.
FÜR NÄHERE INFORMATIONEN ODER EINEN GEWÜNSCHTEN ONLINE- ABSCHLUSS BITTE AUF DEN FOLGENDEN LINK KLICKEN: https://www.europaeische.at/?languageCode=DE&agencyNumber=10017624&systemChannelCode=SLK&systemEntryPoint=start