Kurzurlaub über das verlängerte Wochenende – Grüne Karte nicht vergessen!
Kurzurlaube über die verlängerten Wochenenden werden immer beliebter. Auch heuer nutzen wieder viele Österreicher die verlängerten Wochenenden für einen Kurzurlaub im benachbarten Ausland. Wichtig bei Autoreisen ist immer noch das Mitführen der „Grünen Karte“.
Was ist eigentlich die Grüne Karte?
Die Grüne Karte wurde in den 1960er Jahren eingeführt, um das Vorhandensein einer aufrechten KFZ-Haftpflichtversicherung zu bestätigen. Grund dafür waren die inhaltlich sehr unterschiedlichen Haftpflichtversicherungen der europäischen Länder (vor allem in den ehemaligen Ostblockstaaten)
Laut internationalem Versicherungsrecht reicht in der EU grundsätzlich das KFZ-Kennzeichen aus, um zu belegen, dass eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht. Dies sieht in der Praxis leider ganz anders aus. Es kommt immer wieder zu Problemen und ungerechtfertigten Strafen insbesondere in Italien, Tschechien und Serbien.
In folgenden Ländern ist die Grüne Karte unbedingt erforderlich:
Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Türkei (europäischer Teil), Russland (europäischer Teil), Ukraine und Weißrussland.
Info am Rande:
Sollten Sie nach Dubrovnik reisen, bitte beachten Sie, dass die Strecke einige Kilometer durch Bosnien-Herzegowina führt. Können Sie bei der Einreise nach Bosnien keine Grüne Karte vorweisen, müssen Sie eine Grenzversicherung vor Ort abschließen.
Ausnahme Kosovo:
Die Grüne Karte wird im Kosovo nicht anerkannt. Der Kauf einer kosovarischen KFZ-Versicherung ist an der Grenze daher immer verpflichtend!
Wo bekomme ich die Grüne Karte?
Die Grüne Karte wird von den Versicherungen kostenlos ausgestellt. Sie wird entweder jährlich zugesandt oder muss extra angefordert werden.
Große Grüne Karte
Für Aserbaidschan, Iran, Israel, Marokko, den asiatischer Teil Russlands, Türkei und Zypern sowie für Tunesien muss eine kostenpflichtige Große Grüne Karte von der Versicherung mit dem jeweiligen Länderkürzel ausgestellt werden. Wird die Karte vergessen oder ist sie falsch ausgestellt (falsches Länderkürzel) muss bei der Einreise in das jeweilige Land eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Unser Tipp:
Auch wenn es rechtlich gesehen in vielen Ländern nicht mehr notwendig ist, schadet es nie die Grüne Karte mitzuführen.
Einerseits erspart man sich viel Ärger mit der ausländischen Exekutive und sollte ein Unfall passieren, erleichtert die Grüne Karte den Austausch der Versicherungsdaten!
Somit steht den erholsamen Tagen in der Sonne nichts mehr im Weg – SCHÖNEN URLAUB!