Die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge wird zwingend vom Staat vorgeschrieben, da man sonst keine Kennzeichentafeln bekommt und das KFZ nicht verwenden darf. Der Gesetzgeber verpflichtet dazu, da man im Falle eines Unfalles, egal ob man der Geschädigte oder der Schädiger ist, abgesichert ist.
Leistungen der KFZ-Haftpflichtversicherung
Es werden Schäden übernommen, welche die versicherte Person mit seinem Fahrzeug anderen zufügt. Somit sind alle Opfer von Verkehrsunfällen geschützt. Wenn es keinen KFZ-Haftpflichtversicherer gibt, übernimmt in Ausnahmefällen der Fahrerfluchtfond des österreichischen Versicherungsverbandes VVO den Fall.
Zurzeit gibt der Staat eine Mindestversicherungssumme vom 7,6 Millionen Euro vor. Bis zur vereinbarten Summe werden Schäden, die das versicherte Fahrzeug anderen Verkehrsteilnehmern zufügt, ersetzt. Auch die Verteidigung gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche können übernommen werden.
Eine Mindestversicherungssumme von mehr als 7,6 Millionen
Ist die Schadenssumme größer als die Mindestversicherungssumme, haftet man als Autofahrer mit seinem Privatvermögen!
Daher macht es Sinn, eine höhere Mindestsumme zu wählen. Vor allem Massenkarambolagen oder Unfälle mit Personenschäden, und die oft daraus folgenden Invaliditäten, können die Schadenssumme gewaltig in die Höhe treiben.
Wo und für wen die Versicherung gilt
Die KFZ-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer, den Eigentümer, Halter, Lenker, Einweiser sowie Insassen. Die Versicherung ist europaweit gültig.
Was ist nicht versichert?
Schäden am eigenen Fahrzeug und Schäden am beförderten Ladegut sind nicht abgedeckt. Hierfür empfiehlt es sich, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Hierbei unterscheidet man grob in einer Teil- und einer Vollkasko.
Die Prämienhöhe – welche Kriterien zählen hierbei?
Definitiv ausschlaggebend für die Prämie eines PKWs ist die Motorleistung. Der Hubraum oder die Anzahl der Sitze ist es bei einspurigen Fahrzeugen. Als Berechnungsgrundlage für den Versicherer dient das Bonus-Malus-System. Dieses System reicht von Minusstufen bis Stufe 17. Bei einer Neuanmeldung fängt man in der Stufe 09 an. Nach jedem unfallfreien Jahr wird man eine Stufe niedriger gereiht, die Prämie wird günstiger. Nach einem Unfall wird man gleich 3 Stufen höher eingereiht, die Prämie wird sozusagen teurer. Viele Versicherungen bieten daher „Freischäden“ an.
Bei einem Versicherungswechsel bleibt die Bonus-Malus-Stufe jedoch gleich.