APRIL/MAI – die Motorradsaison hat bereits begonnen!
Worauf Motorradfahrer im Frühjahr unbedingt achten sollten!
Viele Motorradfahrer freuen sich drauf: die ersten milden Frühlingstage, welche zu den ersten Ausfahrten einladen. Dies ist aber leider gleichzeitig die Zeit, wo die Unfallgefahr deutlich zunimmt. So mancher Fahrer ist nach der langen Winterpause noch etwas ungeübt – falsche Einschätzungen/Überschätzungen und Fahrfehler sind die Folgen!
Beträchtlich kann dann ein Sachschaden infolge eines Unfalles sein. Ein kleiner Sturz reicht oft schon und der vermeintlich keine Schaden wird zu einem nicht vorhergesehenen Totalschaden. Manche Versicherer gehen bereits von einem Totalschaden aus, wenn die Reparaturkosten etwa 65 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ausmachen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass man sein Zweirad mit einem passenden, geeigneten und auf den Kunden abgestimmten Motorradtarif versichert. Dazu werden viele verschiedene Versicherungslösungen von diversen Unternehmen angeboten.
Die Motorrad- Tarife können individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst und konfiguriert werden. Zum Beispiel kann man zwischen 2 Varianten wählen, ob das Kennzeichen über den Winter hinterlegt werden soll, oder nicht. Das heißt, bei vielen Versicherungsunternehmen wird die Jahresprämie günstiger, wenn man auf die Hinterlegung über den Winter verzichtet. Falls man das Kennzeichen bei dieser Variante trotzdem hinterlegen möchte, bekommt man dann nur die motorbezogenen Versicherungssteuer für diesen Zeitraum retour. Die Mindesthinterlegungsdauer ist ebenso von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen verschieden, in den meisten Fällen beträgt diese aber 45 Tage.
Dann gibt es noch die 2. Variante, wo man weiß, dass man die Kennzeichen so oder so über den Winter bei der Zulassungsbehörde suspendieren lässt.
Da wird zwar die Versicherungsprämie etwas erhöht, man bekommt aber dann bei einer Hinterlegung für den jeweiligen Zeitraum zum einen die motorbezogene Versicherungssteuer retour, sowie die normale Haftpflichtversicherungsprämie.
Der Punkt grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls mitversicherbar. Hinzu kommt das hervorragende Preis-/Leistungsverhältnis.
Grundsätzlich wird empfohlen, bei Motorrädern immer eine Kaskoversicherung abzuschließen, da Motorräder meist einen erheblichen Wert haben.
Schäden, welche ansonsten vom Besitzer aufgebracht werden müssten, werden von einer Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt.
Möchten Sie sich auch informieren, über die auf Sie abgestimmte, passende Motorrad- Versicherung, dann kontaktieren Sie unser Büro.
Wir stehen Ihnen für jegliche Auskünfte zur Verfügung.