Adventzeit – die schönste Zeit im Jahr!
Was aber, wenn der Adventkranz anfängt zu brennen? Haftet überhaupt die Versicherung dafür?
In der Vorweihnachtszeit wird die Wohnung schön geschmückt und bei allen Kindern steigt die Vorfreude auf das Fest. Die Adventzeit ist die besinnlichste Zeit im Jahr. Was nicht fehlen darf, ist natürlich ein Adventkranz. Heutzutage gibt es dafür ja auch schon LED- Kerzen zum Schmücken. Traditionellerweise werden aber immer noch bei vielen echte Kerzen auf den Adventkranz gegeben. Dies ist zwar ein schöner Brach, bringt jedoch Gefahren mit. Sobald die trockenen Zweige Feuer gefangen haben, brennt es schnell und lichterloh. Haftet eine Versicherung für so einen Brand?
Nicht nur in der Weihnachtszeit sind Brände in Wohnungen versichert. Die Haushalts- oder Wohngebäudeversicherung kommt in den meisten Fällen für solche Schäden auf. Dabei sind aber die Ausnahmen von Fällen mit grober Fahrlässigkeit zu beachten.
Kann die Versicherung die Zahlung verweigern? Die Zahlung konnte noch bis vor einigen Jahren von den Versicherern im Falle der groben Fahrlässigkeit zur Gänze verweigert werden. Verbrachte zum Beispiel die Familie draußen bei einer Schneeballschlacht gemeinsam die Zeit, während die Kerzen drinnen unbeaufsichtigt blieben, kam die Versicherung für einen eventuellen Brandschaden nicht auf.
Es galt das Prinzip Alles oder Nichts – viele Versicherte wurden nicht entschädigt und gingen leer aus. Zu Gunsten der Geschädigten, wurde diese Rechtsprechung inzwischen geändert. Es gilt: Die Versicherung kann bei grober Fahrlässigkeit den Zahlbetrag zwar kürzen, streichen kann sie ihn jedoch nicht. Die Ausnahme besteht bei Vorsatz oder wenn der Richter zu dem Ergebnis käme, dass die fahrlässige Handlungsweise einem Vorsatz entspricht. Der Gesetzgeber regelt aber nicht, wie hoch die Kürzung ausfällt. Die Auszahlung sinkt grundsätzlich mit der Schwere der Schuld. Bleibt der Adventskranz lange Zeit unbeaufsichtigt und fehlt es an einer feuerfesten Unterlage, wird mehr abgezogen als bei einem kurzen Gang in den Keller.
Wenn also Schäden durch das Feuer entstehen, so zahlt alle Schäden im Gebäude die Haushaltsversicherung. Bei Schäden am Gebäude, kommt die Gebäudeversicherung ins Spiel. Die Kosten der Feuerwehr werden entweder von der Haushaltsversicherung oder der Kommune getragen. Wenn durch den Brand Schäden in anderen Wohnungen entstehen, sind diese ebenfalls von der Haushaltsversicherung bzw. von der Haftpflichtversicherung gedeckt.
Wenn Sie wissen wollen, ob die grobe Fahrlässigkeit in Ihrem Haushaltsvertrag inkludiert ist oder nicht, melden Sie sich bei uns – wir prüfen gerne Ihren Vertrag.